Ihr Ansprechpartner in der Gemeindeverwaltung:
Ordnungsamt - Herr Paulick
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Anmeldung eines Hundes gem. § 6 Abs. 1 Hundehalterverordnung
Der Halter eines Hundes mit einer Widerristhöhe von mindestens 40 cm oder einem Gewicht von mindestens 20 kg hat der örtlichen Ordnungsbehörde die Hundehaltung unverzüglich anzuzeigen.
Die Haltung folgender Hunde ist im Land Brandenburg verboten:
• American Pitbull Terrier
• American Staffordshire Terrier
• Bullterrier
• Staffordshire Bullterrier
• Tosa Inu
Der Halter folgender Hunde kann die Ungefährlichkeit seines Hundes mit einem Negativgutachten nachweisen.
Negativgutachten sind für folgende Rassen/Gruppen/Kreuzungen möglich:
01. Alano
02. Bullmastiff
03. Cane Corso
04. Dobermann
05. Dogo Argentino
06. Dogue de Bordeaux
07. Fila Brasiliero
08. Mastiff
09. Mastin Espanol
10. Mastino Napoletano
11. Perro de Presa Canario
12. Perro de Presa Mallorquin
13. Rottweiler
Für die Anmeldung werden folgende Unterlagen benötigt:
• Anmeldeformular
• Führungszeugnis (nicht älter als drei Monate)
• evtl. Zuchtpapiere
• Microchip-Nr. (Microchiptransponder nach ISO-Standard)
• evtl. Foto des Hundes (erwünscht)
Sollten Zweifel an der Rasse/Gruppe/Kreuzung des Hundes bestehen wird jedem Hundehalter empfohlen, ein Rassegutachten für den Hund anfertigen zu lassen. Eine Liste der zugelassenen Gutachter zur Bestimmung von Rassen ist im Ordnungsamt erhältlich. In Zweifelsfällen kann auch die Vorlage eines entsprechenden Rassegutachtens angeordnet werden.