Aufruf zur Bildung eines Wahlausschusses für die
Kommunalwahl am 09.06.2024 im Wahlgebiet der Märkische Heide
Gemäß § 16 Abs.1 Brandenburgischen Kommunalwahlgesetz (BbgKWahlG), in Verbindung mit § 3 Abs.1 Brandenburgische Kommunalwahlverordnung (BbgKWahlV), ist für das Wahlgebiet
Gemeinde Märkische Heide mit den Ortsteilen Alt-Schadow, Biebersdorf, Dollgen, Dürrenhofe, Glietz, Gröditsch, Groß Leine, Groß Leuthen, Hohenbrück-Neu Schadow, Klein Leine, Krugau, Kuschkow, Leibchel, Plattkow, Pretschen, Schuhlen-Wiese und Wittmannsdorf-Bückchen
ein Wahlausschuss zu bilden.
Der Wahlausschuss besteht aus der Wahlleiterin als Vorsitzende, ihren Stellvertreter und fünf Beisitzern und ist zuständig für die Wahlen im Wahlgebiet der Märkischen Heide (d.h. für die Wahlen zur Gemeindevertretung und zu den Ortsbeiräten.
Die Wahlleiterin beruft die Beisitzer auf Vorschlag der im Wahlgebiet vertretenen Parteien, politischen Vereinigungen und Wählergruppen aus den wahlberechtigten Personen des Wahlgebietes.
Mit Blick auf die Übernahme genannter Ehrenämter, zu deren Übernahme jede wahlberechtigte Person in der Regel verpflichtet ist, weise ich ausdrücklich auf folgende Hinderungs- und Ablehnungsgründe nach § 92 Abs. 4 und 5 Bbg hin:
Niemand darf in mehr als in einem Wahlorgan Mitglied sein.
Wahlbewerbende, Vertrauenspersonen und stellvertretende Vertrauenspersonen für Wahlvorschläge dürfen nicht Wahlleiterin, Wahlleiter, stellvertretende Wahlleiterin oder stellvertretender Wahlleiter sein und keine ehrenamtliche Tätigkeit nach § 92 Abs. 1 Satz 1 BbgKWahlG (Beisitzer/in der Wahlausschüsse und Mitglieder der Wahlvorstände) ausüben. Wahlleiter/-in oder deren Stellvertreter/-in scheiden mit ihrer schriftlichen Zustimmung zur Aufnahme in einen Wahlvorschlag oder mit ihrer Benennung auf einem Wahlvorschlag als Vertrauensperson oder stellvertretende Vertrauensperson aus ihrem Amt aus. Dies gilt für die beisitzenden Mitglieder der Wahlausschüsse und die Mitglieder der Wahlvorstände entsprechend.
Die Übernahme einer ehrenamtlichen Tätigkeit nach Absatz 1 Satz 1 dürfen insbesondere ablehnen
1. die Mitglieder des Europäischen Parlaments, des Deutschen Bundestages, des Landtages, der Bundesregierung und der Landesregierung,
2. die im öffentlichen Dienst Beschäftigten, die amtlich mit dem Vollzug der Wahl oder mit der Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung beauftragt sind,
3. wahlberechtigte Personen, die das 65. Lebensjahr vollendet haben,
4. wahlberechtigte Personen, die glaubhaft machen, dass ihnen die Fürsorge für ihre Familie die Ausübung des Amtes in besonderem Maße erschwert,
5. wahlberechtigte Personen, die glaubhaft machen, dass sie aus dringenden Gründen oder wegen einer Krankheit oder wegen einer Behinderung nicht in der Lage sind, das Amt ordnungsgemäß zu führen sowie
6. wahlberechtigte Personen, die sich am Wahltag aus zwingenden Gründen außerhalb ihres Wohnortes aufhalten.
Wir fordern diesbezüglich die im Wahlgebiet vertretenden Parteien, politischen Vereinigungen und Wählergruppen auf, aus den wahlberechtigten Personen des Wahlgebietes, Ausschussmitglieder vorzuschlagen.
Der Vorschlag soll enthalten:
Familien- und Vornamen, Wohnanschrift, Geburtsdatum und die telefonische Erreichbarkeit sowie eine E-Mail-Adresse (wenn vorhanden).
Der Vorschlag ist bis zum 22.02.2024 an:
Gemeinde Märkische Heide
-Wahlen-
OT Groß Leuthen
Schlossstraße 13 a
15913 Märkische Heide
zu richten.
Herse/Paulick
Wahlleitung