PoC-Antigentests (Bürgertests)
Anspruch auf einen kostenlosen Test haben asymptomatische Personen, die:
1. zum Zeitpunkt der Testung das fünfte Lebensjahr noch nicht vollendet haben
2. Personen, aufgrund einer medizinischen Kontraindikation, insbesondere einer Schwangerschaft
3. Personen, die zum Zeitpunkt der Testung an klinischen Studien zur Wirksamkeit von Impfstoffen gegen das Coronavirus SARS-CoV-2 teilnehmen oder in den letzten drei Monaten vor der Testung an solchen Studien teilgenommen haben
4. Personen, die sich zum Zeitpunkt der Testung aufgrund einer nachgewiesenen Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 in Absonderung befinden, wenn die Testung zur Beendigung der Absonderung erforderlich ist
5. Personen, die in oder von stationären Einrichtungen oder ambulanten Diensten der Eingliederungshilfe nach gegenwärtig behandelt, betreut, gepflegt werden oder untergebracht sind oder wenn sie eine in einer stationären Einrichtung behandelte, betreute, gepflegte oder untergebrachte Person besuchen wollen
6. Leistungsberechtigte, die im Rahmen eines Persönlichen Budgets nach § 29 des Neunten Buches Sozialgesetzbuch Personen beschäftigen, sowie Personen, die bei Leistungs-berechtigten im Rahmen eines Persönlichen Budgets nach § 29 des Neunten Buches Sozialgesetzbuch beschäftigt sind
7. Pflegepersonen im Sinne des § 19 Satz 1 des Elften Buches Sozialgesetzbuch
8. Personen, die mit einer mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 infizierten Person in demselben Haushalt leben
9. Personen, die durch die Corona-Warn-App des Robert-Koch-Instituts eine Warnung mit der Statusanzeige erhöhtes Risiko erhalten haben
Die nachfolgend aufgeführten Personen haben einen Eigenanteil in Höhe von 3,00 € zu leisten:
Personen, die an dem Tag, an dem die Testung erfolgt,
a. eine Veranstaltung in einem Innenraum besuchen werden oder
b. zu einer Person Kontakt haben werden, die
- das 60. Lebensjahr vollendet hat oder
- aufgrund einer Vorerkrankung oder Behinderung ein hohes Risiko aufweist, schwer an COVID-19 zu erkranken,
Alle anderen müssen den PoC Antigentest selber bezahlen. Die Gebühr legt die Teststelle selber fest.
PCR-Test
Weiterhin besteht für alle Bürgerinnen und Bürger der Anspruch auf einen kostenlosen PCR-Test, wenn:
1. ein positives Testergebnis vorliegt oder
2. die Person sich selber zu Hause positiv selbst getestet hat
Positiv getestete Personen sind verpflichtet, sich unverzüglich nach Kenntniserlangung des positiven Testergebnisses abzusondern und im Falle der Selbsttestung einen zertifizierten Antigenschnelltest oder PCR-Test durchführen zu lassen sowie Kontaktpersonen zu informieren.
Absonderung
Bei positiv getesteten Personen endet die Absonderung nach 5 Tagen, wenn in den letzten 48 Stunden keine Symptome auftraten. Zusätzlich wird empfohlen, eine freiwillige wiederholte (Selbst-) Testung beginnend nach Tag 5 mit Antigenschnelltests durchzuführen. Bei fortbestehenden Symptomen oder einem positiven Testnachweis von SARS-CoV-2 über den fünften Tag hinaus verlängert sich der Absonderungszeitraum, bis 48 Stunden Symptomfreiheit erreicht sind, längstens bis zum zehnten Tag.
Testungen sind in der Gemeinde Märkische Heide weiterhin bei den nachfolgenden Stellen möglich:
Praxis für Logopädie Sarah Luther
Klein Leuthener Weg 8
15913 Märkische Heide/OT Groß Leuthen
Montag bis Sonntag - nach vorheriger telefonischer Absprache unter 0173 / 318 4114
Bürger- und PCR-Test
Eurocamp Spreewaldtor GmbH
Neue Straße 1
15913 Märkische Heide / OT Groß Leuthen
Terminvergabe: Montag bis Sonntag unter 03547 1303
Bürgertest