Hier gibt es die aktuellen Wahlergebnisse
https://wahlergebnisse.brandenburg.de/12/600/20250223/bundestagswahl_land/ergebnisse_gemeinde_120610329329.html
Information zur Bundestagswahl am 23.02.2025
Es wird daraufhin hingewiesen, dass Wahlberechtigte, die bei der vorgezogenen Wahl zum Deutschen Bundestag am 23. Februar 2025 ihre Stimme per Briefwahl abgeben möchten, den verkürzten Briefwahlzeitraum berücksichtigen sollten.
Die Briefwahlunterlagen sollten schnellstmöglich beim Wahlamt schriftlich, per Email, den QR-Code auf Ihrer Wahlbenachrichtigungskarte oder über den Onlinelink https://www.wahlschein.de/IWS/start.do?mb=12061329 beantragt werden. Der Antrag kann auch vor dem Erhalt der Wahlbenachrichtigung gestellt werden.
Eine Ausstellung der Briefwahlunterlagen wird voraussichtlich ab dem 10. Februar erfolgen. Ihre Wahlbriefe müssen spätestens am Wahltag, dem 23. Februar 2025, um 18 Uhr bei der Wahlbehörde der Gemeinde Märkische Heide, OT Groß Leuthen, Schlossstraße 13a, 15913 Märkische Heide eingegangen sein. Verspätet eingegangene Wahlbriefe können bei der Auszählung der Stimmen nicht berücksichtigt werden.
Die Deutsche Post stellt sicher, dass Wahlbriefe, die bis spätestens Donnerstag, den 20. Februar 2025, vor der letzten Leerung des jeweiligen Briefkastens eingeworfen beziehungsweise in einer Postfiliale abgegeben werden, rechtzeitig die Wahlbehörde erreichen.
Wer die mit den Postlaufzeiten verbundenen Unsicherheiten vermeiden möchte oder bis zur letzten Briefkastenleerung am Donnerstag vor der Wahl den Wahlbrief nicht absenden kann, sollte den Wahlbrief direkt beim Wahlamt abgeben oder jemanden bitten, dies zu übernehmen.
Alternativ kann man sich trotz beantragter Briefwahl auch noch dazu entscheiden, am Wahltag im Wahllokal zu wählen. Dafür muss man den Wahlschein, der den Briefwahlunterlagen beiliegt, und einen Lichtbildausweis ins Wahllokal mitbringen. Wer einmal einen Wahlschein beantragt hat, kann nur noch mit diesem wählen, und zwar per Briefwahl oder aber am Wahltag in jedem beliebigen Wahlraum des eigenen Wahlkreises.
Ihre Wahlbehörde