Seit dem 01. Juli 2024 gilt bereits die neue Hundehalteverordnung (HundehV), die vorschreibt alle Hunde (jeder Größe) auch ordnungsbehördlich anzumelden. Damit ist nicht die steuerrechtliche Anmeldung gemeint. Die ordnungsbehördliche Anmeldung Ihres Hundes können Sie noch bis 28.02.2025 kostenfrei vornehmen.
Der Landesgesetzgeber hat nun überraschend verkündet, dass auch die Gebührentarife überarbeitet wurden.
Unter anderem wurde die Anzeige der Haltung eines Hundes als kostenpflichtige Tarifstelle aufgenommen. Das Ministerium sieht für die Bearbeitung der Haltungsanzeige einen Rahmen von 15 bis 300 Euro vor, diese Gebühren fallen in der Gemeinde Märkische Heide ab dem 01.03.2025 an.
Der Austausch von Daten zwischen der Ordnungsbehörde und Steuerabteilung ist aus datenschutzrechtlichen Gründen nicht möglich. Die Anzeige der Hundehaltung muss daher aktiv von jedem Hundehalter eigenverantwortlich vorgenommen werden.
Um sich doppelte Wege zu sparen, wird empfohlen, der Weiterleitung der Daten an die Steuerabteilung im Antrag zuzustimmen.
Die Nichteinhaltung der Anzeigepflicht stellt eine Ordnungswidrigkeit dar. Um diesbezügliche Nachteile für die Hundehaltenden zu vermeiden, informieren wir regelmäßig über diese Thematik.
Sofern Sie einen Hund halten und diesen noch nicht ordnungsbehördlich angemeldet haben, füllen Sie bitte das Anmeldeformular, erhältlich auf unserer Internetseite oder direkt im Ordnungsamt, aus und senden dies per Post an
Gemeinde Märkische Heide
Ordnungsamt
Schlossstraße 13a
15913 Märkische Heide
oder per E-Mail an .
Für Rückfragen stehen Ihnen die Kolleginnen und Kollegen des Ordnungsamtes auch unter der Telefonnummer 035471/851-47 zur Verfügung.
Ordnungsamt
der Gemeinde Märkische Heide