Schöffewahl 2013

Aufruf zur Bewerbung als ehrenamtlicher Richter

Nach Ablauf der fünfjährigen Amtsperiode steht 2013 die Neuwahl der ehrenamtlichen Richter (Schöffen) für die Amtszeit von 2014 – 2018 an.

Die Gemeinde Märkische Heide sucht geeignete und an der Übernahme des Ehrenamtes interessierte Bürger, die als Vertreter des Volkes an der Rechtsprechung in Strafsachen teilnehmen. Gesucht werden 4 Bewerber/innen, die ihren Wohnsitz in der Gemeinde Märkische Heide haben, die deutsche Staatsbürgerschaft besitzen und am 01.01.2014 zwischen 25 und 69 Jahre alt sind.

Schöffen sollten über soziale Kompetenz verfügen, d.h. das Handeln eines Menschen in seinem sozialen Umfeld beurteilen können. Von ihnen werden Lebenserfahrung und Menschenkenntnis erwartet. Diese Lebenserfahrung kann sich aus beruflicher und / oder gesellschaftlichen Engagement rekrutieren. Das verantwortungsvolle Amt eines Schöffen verlangt in hohem Maße Unparteilichkeit, Selbstständigkeit und Reife des Urteils, aber auch geistige Beweglichkeit und gesundheitliche Eignung. Schöffen sind mit den Berufsrichtern gleichgestellt.

Wer zu einer Freiheitsstrafe von mehr als sechs Monaten verurteilt wurde oder gegen wen ein Ermittlungsverfahren wegen einer schweren Straftat schwebt, die zum Verlust der Übernahme von Ehrenämtern führen kann, ist von der Wahl ausgeschlossen. Auch hauptamtlich in oder für die Justiz Tätige (Richter, Rechtsanwälte, Polizeivollzugsbeamte, Bewährungshelfer, Strafvollzugsbedienstete usw.) und Religionsdiener sollen nicht zu Schöffen gewählt werden.

Interessierte Bürgerinnen und Bürger, die die Voraussetzungen zur Berufung zum ehrenamtlichen Richter erfüllen und bei denen keine Ausschlussgründe vorliegen, werden aufgerufen, sich zu bewerben und die Erklärung ausgefüllt bei der dort angegebenen Anschrift (gern auch per FAX oder Mail) abzugeben.

E-Mail:
Fax: 035471 85117

Bewerbungszeitraum: bis zum 31.03.2013

Vom Amt des ehrenamtlichen Richters sind ausgeschlossen:
- Personen, die infolge Richterspruchs die Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Ämter nicht besitzen oder wegen einer vorsätzlichen Tat zu einer Freiheitsstrafe von mehr als sechs Monaten verurteilt worden sind
- Personen, gegen die Anklage wegen einer Tat erhoben ist, die den Verlust der Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Ämter zur Folge haben kann
- Personen, die nicht das Wahlrecht zu den gesetzgebenden Körperschaften des Landes besitzen

Zu ehrenamtlichen Richtern können nicht berufen werden:
- Mitglieder des Bundestages, des Europäischen Parlaments, der gesetzgebenden Körperschaften eines Landes, der Bundesregierung oder einer Landesregierung
- Richter und Beamte der Staatsanwaltschaft
- Rechtsanwälte, Notare und Personen, die fremde Rechtsangelegenheiten geschäftsmäßig betreiben
- Religionsdiener


Schlossstraße 13 a
15913 - Gemeinde Märkische Heide OT Groß Leuthen
E-Mail: 1
Telefon: 035471 851-13
Fax: 035471 851-17