Wasserentnahme aus Gewässern wieder möglich
Wasserentnahmen aus Spree- und Dahmegewässern wieder möglich
Untere Wasserbehörde hebt Allgemeinverfügung aus dem Sommer wieder auf Die rechtlich gestattete Wasserentnahme aus den Oberflächengewässern der Spree und Dahme ist wieder uneingeschränkt zulässig. Dies bestätigt der heute veröffentlichte Widerruf einer Allgemeinverfügung, die durch die Untere Wasserbehörde des Landkreises Dahme-Spreewald am 28. August 2020 erlassen worden war. Mit dem nun veröffentlichten
Amtsblatt 32/2020 tritt diese Allgemeinverfügung wieder außer Kraft. Die damit verbundene Einschränkung des befristeten Eigentümer- und Anliegergebrauchs sowie von wasserrechtlich erlaubten Entnahmen aus Oberflächengewässern ist ab sofort widerrufen. Die aktuelle wasserwirtschaftliche Situation und Wetterprognose macht eine weitere Aufrechterhaltung nicht mehr erforderlich, informiert die Untere Wasserbehörde.
Nötig war die Einschränkung aufgrund der Folgen der Trockenheit der Vorjahre und durch den anhaltenden Niederschlagsmangel in Verbindung mit den hohen Temperaturen in diesem Sommer geworden. Über eine Allgemeinverfügung des Landkreises DahmeSpreewald war die befristete Entnahme von Wasser aus Oberflächengewässern des Spreesystems und dem Oberlauf der Dahme mittels Pumpvorrichtung vollständig untersagt. Diese Untersagung erstreckte sich auf die Gemeinde Märkische Heide, das Amt Unterspreewald und das Amt Lieberose/Oberspreewald sowie die Stadt Lübben, die Stadt Luckau und die Gemeinde Heideblick.
Pressemitteilung LDS
2020 / 0249
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