Schiedsfrauen bzw. Schiedsmänner (m/w/d) gesucht

Schiedsstelle in der Gemeinde Märkische Heide

Schiedsfrauen bzw. Schiedsmänner (m/w/d) gesucht

Die Schiedsstellen in den Gemeinden sind bereits die traditionellen und bewährten Anlaufpunkte bei außergerichtlichen Suche nach Rechtsfrieden im räumlichen Nahbereich.

Deshalb sollen sie auch bei der obligatorischen Streitschlichtung die tragende Rolle als Gütestelle spielen.

Die Gemeinde Märkische Heide sucht für die Besetzung des Schiedsamtes Interessenten als Schiedsperson zur Übernahme des Ehrenamtes zum nächstmöglichen Zeitpunkt.

 

Das Ehrenamt der Schiedsperson kann von Bürgern übernommen werden, die mindestens 25 Jahre alt sind, die Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Ämter haben, nicht unter Betreuung mit Einwilligungsvorbehalt stehen und in der Schiedsgemeinde wohnen.

Die Aufgaben umfassen die Schlichtung vorgerichtlicher Streitigkeiten.

Zur Vermeidung gerichtlicher Auseinandersetzungen, besteht die Aufgabe der Schieds-person insbesondere darin, festgefahrene Konfliktsituationen und verhärtete Fronten durch Verhandlungsgeschick aufzubrechen und kleinere Meinungsverschiedenheiten und Streitigkeiten zivilrechtlicher und strafrechtlicher Art zu schlichten und durch Abschluss eines entsprechend zu protokollierenden Vergleiches zu beenden.

Die Schiedsperson wird in vielfältigen Bereichen tätig, zum Beispiel in Nachbarschafts-streitigkeiten, bei der Beachtung der Hausordnung, bei Schmerzensgeld und sonstigen Schadensersatzansprüchen, aber auch bei in Fällen leichter Körperverletzung, des Hausfriedensbruchs, der Beleidigung oder der Sachbeschädigung.

Weitere Anforderungen an die Schiedsperson, wie Schreibgewandtheit, die ausgeprägte Bereitschaft zum Zuhören, sowie Freude und Geschick an und in der Verhandlungsführung, sind wünschenswert und hilfreich.

Die Schiedspersonen für dieses Amt werden unter anderem durch Schiedsamtsseminare und regionale Fortbildungsveranstaltungen des Bundes Deutscher Schiedsmänner und Schiedsfrauen e.V. hinreichend ausgebildet.

Die Schiedsamtszeit beträgt fünf Jahre und die Schiedsperson wird nach Ausschreibungs-ende durch die Gemeindevertreter gewählt und anschließend vom Amtsgericht Lübben als Schiedsperson berufen und verpflichtet.

Wer Interesse an dieser bürgernahen vorgerichtlichen Streitschlichtung hat, richtet

seine schriftliche Bewerbung bzw. per E-Mail an

bis zum 10.07.2025 an die Gemeinde Märkische Heide, Personalwesen, Schlossstraße 13 a in 15913 Märkische Heide.

 



Schlossstraße 13 a
15913 - Gemeinde Märkische Heide OT Groß Leuthen
E-Mail: 1
Telefon: 035471 851-13
Fax: 035471 851-17