Sehr geehrte Bürgerinnen und Bürger,
Zum 01.01.2025 ist das neue Grundsteuergesetz in Kraft getreten. Deren Umsetzung bestimmt, dass zum 01.01.2025 zwingend ein neuer Hebesatz zu bestimmen ist.
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Märkische Heide hat dies getan und in ihrer Sitzung am 16. Januar 2025 folgende Hebesätze beschlossen:
- Grundsteuer A: 330 v.H.; bisher 330 v.H. (land- und forstwirtschaftliche Flächen),
- Grundsteuer B: 340 v.H.; bisher 415 v.H. (unbebaute und bebaute Grundstücke)
Seit Anfang Februar 2025 wurden nach und nach die neuen Grundsteuerbescheide durch die Gemeindeverwaltung an sämtliche Eigentümer übersandt. Die Höhe, der durch Sie nunmehr zu zahlenden Grundsteuer wird wie folgt berechnet:
Steuermessbetrag des Finanzamtes x Hebesatz der Gemeinde Märkische Heide = zu zahlende Grundsteuer
Was können Sie tun, wenn Sie mit Ihrem Grundsteuerbescheid nicht einverstanden sind?
Vorab: Die Gemeinde Märkische Heide ist an die entsprechenden Bewertungsgrundlagen des Finanzamtes gebunden.
Sollten Sie Einwände gegen den Grundsteuerwert und/oder den Grundsteuermessbetrag des Finanzamtes haben, sind diese ausschließlich an das Finanzamt Königs Wusterhausen, als zuständige Behörde zu richten. Die Gemeinde Märkische Heide hat hier keine Befugnisse und kann hierbei auch nicht unterstützend tätig werden. Die Berichtigung muss durch das Finanzamt auf Antrag des Grundstückseigentümers erfolgen.
Der Grundsteuerbescheid der Gemeinde Märkische Heide behält bis zum Erlass eines geänderten Bescheides durch das Finanzamt seine Gültigkeit und somit sind die Zahlungen zu den jeweiligen ausgewiesenen Fälligkeiten zu leisten.
Sollten Sie feststellen, dass es Abweichungen zu den Grundsteuerbescheiden der Gemeinde Märkische Heide und den Bescheiden vom Finanzamt gibt, haben Sie die Möglichkeit bei der Gemeinde Widerspruch einzulegen. Zum Abgleich fügen Sie bitte eine Kopie Ihres Grundsteuerwert- und Grundsteuermessbescheides bei.
Hinweis
Nach sieben Jahren muss erneut eine Grundsteuererklärung abgegeben werden. Der nächste Stichtag ist der 01.01.2029. Bitte bewahren Sie dazu Ihre bereits erhaltenen Unterlagen und Erklärungen auf.
Lemke
Kämmerer