Einschränkung Wasserentnahme
Einschränkung der Wasserentnahmen aus Oberflächengewässern aufgehoben
Wasserbehörde widerruft die Allgemeinverfügung
Der Landrat des Landkreises Dahme-Spreewald hat die Allgemeinverfügung zur Einschränkung des Eigentümer- und Anliegergebrauchs sowie zur Einschränkung von wasserrechtlich erlaubten Entnahmen aus Oberflächengewässern widerrufen. Diese wurde im Amtsblatt des Landkreises vom 17.06.2022, Nr. 23 veröffentlicht. Die Ausübung des Eigentümer- und Anliegergebrauchs sowie von wasserrechtlich erlaubten Entnahmen aus Oberflächengewässern sind somit wieder uneingeschränkt zulässig.
Die untere Wasserbehörde des Landkreises musste den Eigentümer- und Anliegergebrauchs und die wasserrechtlich erlaubten Entnahmen aus Oberflächengewässern einschränken, da auch in diesem Sommer der natürliche Wasserhaushalt noch immer unter den Folgen des Wassermangels der Vorjahre litt. Auch die Witterung in den Sommermonaten verschärfte die wasserwirtschaftliche Situation zunehmend.
Diese Untersagung erstreckt sich auf die Gemeinde Märkische Heide, das Amt Unterspreewald, das Amt Lieberose/Oberspreewald, die Stadt Lübben, die Stadt Luckau und die Gemeinde Heideblick.
Nun konnte die Einschränkung der Wasserentnahme aufgehoben werden. Dies ist im Amtsblatt Nr. 32 - 2022 vom 12.09.2022 veröffentlicht.
PRESSEINFORMATION 2022-09-13
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