LDS Wasserentnahmen aufgehoben
Pressemitteilung2021 / 0145
26.07.2021
Einschränkung von Wasserentnahmen aus Oberflächengewässern im Landkreis Dahme- Spreewald aufgehobenAllgemeinverfügung zur Einschränkung der Wasserentnahme zum Eigentümer- und Anliegergebrauch durch LDS aufgehobenDie
Allgemeinverfügung des Amtsblattes vom 21.06.2021, Nr. 24, zur
Einschränkung von wasserrechtlich erlaubten Entnahmen aus Oberflächengewässern wurde durch den Landrat des Landkreises Dahme-Spreewald
widerrufen. Die Ausübung des Eigentümer- und Anliegergebrauchs sowie von wasserrechtlich erlaubten Entnahmen aus Oberflächengewässern ist wieder uneingeschränkt zulässig.
Aktuell sieht die untere Wasserbehörde keinen bestehenden Grund mehr, die Oberflächenwasserentnahme durch Anlieger und Eigentümer weiterhin einzuschränken.
Weitere Informationen zur AufhebungAmtsblatt vom 26.07.2021, Nr. 29Wie es zur Allgemeinverfügung kamDie Wärme und Trockenheit der vergangenen Jahre hatte in den Fließgewässern der Spree und dem Oberlauf der Dahme zu sehr niedrigen Durchflüssen geführt. Mit diesen Entwicklungen waren und sind negative Auswirkungen nicht nur auf den Wasserhaushalt, sondern auch auf den ökologischen Zustand der Region verbunden. Die Konsequenz, die der Landkreis Dahme-Spreewald aus dem Wassermangel zog, war eine Allgemeinverfügung der unteren Wasserbehörde zur Beschränkung der Entnahme von Wasser aus Oberflächengewässern.
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