Neue Hundehalterverordnung ab dem 01.07.2024

Wesentliche Änderungen kurz Zusammengefasst:

 

-    Wegfall der Rasselisten. Die Hunde werden zukünftig anhand des Verhaltens eingestuft.

-     Kennzeichnung ALLER Hunde mit einem Mikrochip. Sollte Ihr Hund noch keinen Chip haben, können Sie dies bis zum 31.01.2025 nachholen und dann bei uns anzeigen.

-     Leinenzwang wurde in Mehrfamilienhäusern ausgeweitet (in Treppenhäusern, Gemeinschaftsräumen, Zuwegungen und auf den dazugehörigen Grundstücken und Innenhöfe)

-     Der Nachweis über die Zuverlässigkeit (max. 3 Monate altes Führungszeugnis) gilt nur noch für gefährliche Hunde.

 

Im Downloadbereich finden Sie die ausführliche Hundehalterverordnung als PDF-Datei.



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