Spreewasserentnahme eingeschränkt

Pressemitteilung LDS 2020 / 0140

Wasserentnahmen aus Spree- und Dahmegewässern eingeschränkt

Untere Wasserbehörde erlässt Allgemeinverfügung infolge trockener Wetterlage

Die untere Wasserbehörde des Landkreises Dahme-Spreewald hat mit unmittelbarer Wirkung eine befristete Einschränkung des Eigentümer- und Anliegergebrauchs sowie von wasserrechtlich erlaubten Entnahmen aus Oberflächengewässern des Spreesystems und dem Oberlauf der Dahme verfügt. Durch eine gestern in Kraft getretene Allgemeinverfügung ist die Entnahme von Wasser aus Oberflächengewässern mittels Pumpvorrichtung in der Zeit von 6 bis 21 Uhr untersagt. Diese zeitlich und technisch beschränkte Untersagung erstreckt sich auf die Gemeinde Märkische Heide, das Amt Unterspreewald und das Amt Lieberose/Oberspreewald sowie die Stadt Lübben, die Stadt Luckau und die Gemeinde Heideblick.

Die anhaltend warme und trockene Wetterlage der letzten Wochen und Monate hat in den Fließgewässern des Einzugsgebietes der Spree und dem Oberlauf der Dahme zu sehr geringen Durchflüssen geführt. Der natürliche Wasserhaushalt leidet zudem immer noch unter den Folgen der Trockenheit der beiden Vorjahre: „Im Schnitt fallen an einer repräsentativen Wetterstation in Cottbus 566 Millimeter Niederschlag pro Jahr. In den Jahren 2018 und 2019 hat sich bereits ein Niederschlagsdefizit von etwa 360 Millimeter ergeben. Und auch der 2020 bisher gefallene Niederschlag liegt dort erheblich unter dem Durchschnitt“, erläutert Helge Albert, Sachgebietsleiter der unteren Wasserbehörde. Somit hat sich in diesem Jahr abermals eine nun seit mehreren Wochen andauernde Niedrigwassersituation eingestellt.

„Der Begriff ‚Niedrigwasser“ ist etwas irreführend, da ja das Wasser in den meisten Kanälen und Seen im Spreesystem und insbesondere im Spreewald über Wehr- und Stauanlagen zurückgestaut wird. Damit ist die Niedrigwassersituation nicht in jedem Fall augenscheinlich wahrzunehmen, obwohl sich die sogenannten Durchflüsse drastisch vermindern. Zum Teil steht das Wasser in den Wasserläufen und Seen dann praktisch, eine Reihe von kleineren Zuflüssen zur Spree und Dahme sowie verschiedene Grabensysteme drohen trocken zu fallen“, informiert Dahme-Spreewalds Umweltamtsleiter Wolfgang Braschwitz.

Mit der Situation sind negative Auswirkungen insbesondere auf den Wasserhaushalt und die Eigenschaften des Wassers verbunden. Die Oberflächengewässer müssen daher vor jeder vermeidbaren weiteren Beeinträchtigung geschützt werden, so der Umweltamtschef weiter. Deshalb ist dafür zu sorgen, dass Wasserentnahmen, die den Abfluss der Fließgewässer verringern können, eingeschränkt oder unterbunden werden.

Ein wichtiger Messpunkt für den Abfluss der Spree aus dem Spreewald in Richtung Berlin ist der Pegel in Leibsch. Mindestabflüsse bei Niedrigwasser liegen hier bei etwa zwei bis drei Kubikmetern/Sekunde. Aktuell fließt deutlich weniger als zwei Kubikmeter/Sekunde ab. „Eine Entspannung der Situation ist vorerst nicht zu erwarten. Die andauernde Trockenheit hat bereits dazu geführt, dass die Anlieger der Fließe daraus verstärkt Wasser entnehmen, um die Gärten zu bewässern“, sagt Umweltdezernentin Heike Zettwitz. Neben der starken Verdunstung aus den Gewässern und aus den im Spreewald typischen Feuchtgebieten infolge der anhaltend hohen Temperaturen ist die Entnahme von Bewässerungswasser einer der Gründe für die Wasserprobleme.

Die Allgemeinverfügung zur Einschränkung der Wasserentnahmen aus Spreewaldgewässern ist dem aktuellen Amtsblatt Nr. 19 - 2020 des Landkreises Dahme-Spreewald vom 9. Juni 2020 zu entnehmen. Diese Verfügung gilt bis auf Widerruf, Ausnahmen von den Regelungen sind möglich und können bei der unteren Wasserbehörde beantragt werden.


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