Vereinbarkeit von Pflege und Beruf

Über 80 Prozent aller Pflegebedürftigen in Deutschland werden zu Hause gepflegt. Die Corona-Pandemie hat die Pflegesituation insbesondere für pflegende Angehörige erschwert. Daher hat der Bund die Corona-Sonderregelungen zur Vereinbarkeit von Pflege und Beruf sowie die flexiblere Nutzung des Entlastungsbeitrages für Personen mit Pflegegrad 1 bis zum 31. Dezember 2022 verlängert.
 
Auch steht der KfW-Investitionszuschuss 455-B für den Abbau von Barrieren und mehr Wohnkomfort wieder zur Verfügung. Es ist ein Zuschuss von bis zu 6.250 € möglich, die Fördermittel des Bundes sind allerdings auf 75 Millionen Euro begrenzt. Eine Antragsstellung ist ab sofort möglich und sollte im besten Fall zeitnah erfolgen. Der Antrag ist alters- sowie pflegegradunabhängig und muss vor Beginn der Baumaßnahmen gestellt werden.
 
Der Verbund Pflegehilfe berät seit 2008 Pflegebedürftige und deren Angehörige kostenlos zu den verschiedenen Möglichkeiten für ein selbstbestimmtes Leben im Alter. Mit 130 Beraterinnen und Beratern und über 700.000 Gesprächen allein im Jahr 2021 betreibt er die größte Pflegeberatung Deutschlands

 

 

Franziska Schmitt

Expert Content Marketing Managerin

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