Wasserentnahmen aus Oberflächengewässern im Spreewald

„Die untere Wasserbehörde des Landkreises Dahme-Spreewald hat mit unmittelbarer Wirkung bis auf Widerruf eine befristete Einschränkung des Eigentümer- und Anliegergebrauchs sowie von wasserrechtlich erlaubten Entnahmen aus Oberflächengewässern des Spreesystems und dem Oberlauf der Dahme verfügt. Durch eine in Kraft getretene Allgemeinverfügung des Landkreises Dahme-Spreewald als untere Wasserbehörde ist eine Entnahme von Wasser aus Oberflächengewässern mittels Pumpvorrichtung in der Zeit von 8.00 Uhr bis 20.00 Uhr untersagt. Diese Untersagung erstreckt sich auf die Gemeinde Märkische Heide, das Amt Unterspreewald, das Amt Lieberose/Oberspreewald, die Stadt Lübben, die Stadt Luckau und die Gemeinde Heideblick.“ (Quelle: Landkreis Dahme Spreewald)

Weitere Informationen und die gesamte Pressemitteilung erhaltet ihr hier: Wasserentnahmen aus Oberflächengewässern im Spreewald - Landkreis Dahme Spreewald



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