Eine Sondernutzung lieg vor, wenn öffentliche Straßen, Wege oder Plätze über den Gemeingebrauch hinaus genutzt werden. Hierzu gehören beispielweise das Plakatieren sowie das Aufstellen von Warenauslagen, Werbeträgern oder Tischen und Sitzgelegenheiten vor Ladengeschäften oder Gaststätten. Ebenfalls handelt es sich bei dem Aufstellen von Baugerüsten, Containern, Hubarbeitsbühnen oder dem Lagern von Stoffen auf öffentlichen Verkehrsflächen um Sondernutzungen.
Sondernutzungen bedürfen grundsätzlich einer Erlaubnis und sind gebührenpflichtig.
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