Neue Gebühren beim MAWV

Pressemitteilung

Neue Gebühren beim MAWV
MAWV führt ab 01.01.2019 gesplittete Gebühren ein

Königs Wusterhausen, 27. Dezember 2018 – Auf ihrer letzten Sitzung des Jahres 2018 beschloss die Verbandsversammlung des MAWV neue Gebühren für die Trinkwasserver- und Schmutzwasserentsorgung.

Die neuen Gebühren gelten ab dem 01. Januar 2019.

Zukünftig werden die mengenabhängigen Gebühren für zwei Gruppen erhoben: Beitragszahler, die Anschlussbeiträge gezahlt haben und Nichtbeitragszahler, die keinen Anschlussbeitrag gezahlt haben.

2019 bleiben die Grundgebühren und Mengengebühren für die Gruppe der Beitragszahler stabil. Im so genannten MAWV-Kerngebiet (Nordgebiet) sinken für viele Tausend Haushalte die Gebühren um 6 Cent auf 1,40 €/m³ pro Kubikmeter Trinkwasser.

Die Gebühren für die Gruppe der Nichtbeitragszahler erhöhen sich 2019, teils erheblich. Grund dafür ist, dass eine Minderung der Gebühren durch gezahlte Anschlussbeiträge bei dieser Kundengruppe zukünftig entfällt.

Ab dem 01. Januar 2019 zahlen Nichtbeitragszahler im MAWV Kerngebiet für Trinkwasser 1,85 €/m³ und für Schmutzwasser 4,30 €/m³.

Die ab 01. Januar 2019 geltenden Gebühren können Sie auf der Internetseite des MAWV unter Verband / Satzungen / 4. Änderungssatzung zur Wasserversorgungsgebührensatzung und 7. Änderungssatzung zur Schmutzwassergebührensatzung nachlesen.

Die Zählerstände zum 31. Dezember 2018 werden unter Berücksichtigung saisonaler Schwankungen und dem individuellen Kundenverhalten in einem anerkannten Verfahren zum Stichtag rechnerisch ermittelt.

Aktuelle Zählerstände können mit Datum, Kunden- und Zählernummer bis zum 07. Januar 2019 per FAX 03375 - 2518 -912, Mail oder Brief an die Betriebsführungsgesellschaft DNWAB mbH übermittelt werden.

Für Fragen ist eine Hotline 03375 - 2568 -272 oder -274 eingerichtet.


Peter Sczepanski
Verbandsvorsteher



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