Infos zur Staatshaftung - Altanschließerproblematik

Information zur Staatshaftung in Bezug auf die Altanschließerproblematik

Sehr geehrte Kunden, 

unter Zugrundelegung der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs im Urteil vom 27. Juni 2019, Az. III ZR 93/18 und des Oberlandesgerichts Brandenburg im Urteil vom 19. November 2019, Az. 2 U 21/17 besteht im Wege des Schadenersatzes nach dem Staatshaftungsgesetz kein Anspruch auf Erstattung gezahlter Anschlussbeiträge (und Nebenforderungen). Das Bundesverfassungsgericht hat diese Rechtsprechung mit Beschluss vom 1. Juli 2020, Az. 1 BvR 2838/19 bestätigt.

Mit Datum vom 06.10.2020 hat der Verband die vorliegenden Anträge der Kunden abschließend bearbeitet. Die Ablehnungsbescheide wurden an die jeweiligen Kunden versandt.

gez. Annett Lehmann
Verbandsvorsteherin



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