Infos zur Staatshaftung - Altanschließerproblematik
Information zur Staatshaftung in Bezug auf die Altanschließerproblematik
Sehr geehrte Kunden,
unter Zugrundelegung der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs im Urteil vom 27. Juni 2019, Az. III ZR 93/18 und des Oberlandesgerichts Brandenburg im Urteil vom 19. November 2019, Az. 2 U 21/17 besteht im Wege des Schadenersatzes nach dem Staatshaftungsgesetz kein Anspruch auf Erstattung gezahlter Anschlussbeiträge (und Nebenforderungen). Das Bundesverfassungsgericht hat diese Rechtsprechung mit Beschluss vom 1. Juli 2020, Az. 1 BvR 2838/19 bestätigt.
Mit Datum vom 06.10.2020 hat der Verband die vorliegenden Anträge der Kunden abschließend bearbeitet. Die Ablehnungsbescheide wurden an die jeweiligen Kunden versandt.
gez. Annett Lehmann
Verbandsvorsteherin
Schlossstraße 13 a
15913 - Gemeinde Märkische Heide OT Groß Leuthen
E-Mail: 1
Telefon: 035471 851-13
Fax: 035471 851-17